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Frank Magerke



Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung einreichen.

Frank Magerke

M.S aus Rosenberg

Ich bin froh, dass ich H.Magerke gefunden habe. Er hat mein Dachrinne super sauber gemacht. Beeindruckender Service zu vernünftigem Preis! Ich kann Dachrinnen Reinigung Magerke auf jeden Fall empfehlen.

 


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