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Lassen Sie Handwerker in Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung, Ihrem selbst bewohnten Eigenheim oder dem dazu gehörigen Grundstück für sich arbeiten, dürfen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung einreichen.

Frank Magerke


Bitte nicht zu hoch hinaus !
Achtung: Die meisten Unfälle passieren weiterhin im Haushalt .
Die mit Abstand häufigste Todesursache bei Haus- und Freizeitunfällen sind Stürze. Arbeiten in großer Höhe auf wackeligen Leitern oder Gerüsten .
Hier helfe ich Ihnen und reinige und entferne Staub und Schmutz bis auf 12 m Höhe vom Boden aus

 

Neu Haus.-und Gartendeko !!!!!

Glasballons mundgeblasen in verschiedene Größen und Farben

zu sehen unter der Marke in  FB + Insta

manuschoenisbottles and more

                                                                     

Kunsthandwerk Deko

z.Bsp. Lichterhäuschen

und ab Frühjahr 2022 Holzstelen aus uralter Eiche

mit Feuerschale oder Pflanzenschale

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